
SiGeKo gem. Baustellenverordnung (BaustellV)
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung gem.
BGR 128 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen)
Beratung über sicherheitstechnische Einrichtungen
Ausarbeitung von Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplänen
Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
Projektbetreuung während der Durchführung in
allen Bereichen des Arbeitsschutzes
Überprüfen der Einhaltung der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzmaßnahmen
Durchführung von Sicherheitsbegehungen
Dokumentation der sicherheitsrelevanten Mängel
und Hinwirken auf Mängelbeseitigung
Gestellung spezieller persönlicher und technischer
Schutzausrüstung
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Erkundung, Ermittlung und Dokumentation von
Gefahrstoffen
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Seit über 10 Jahren gilt die Baustellenverordnung (BaustellV).
Als Sicherheits- und Gesundheits-schutzkoordinator
(kurz: SiGeKo) werden wir vom Bauherrn eingesetzt,
wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf
einer Baustelle tätig sind. Um Ihrer Verantwortung als
Bauherr gerecht zu werden, können Sie unsere Kompetenz
nutzen. Wir beraten Sie über Maßnahmen während
der Planung und bei der Ausführung der Bauvorhaben,
um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu verhindern. Wir
koordinieren Arbeitssicherheitsaufgaben, geben Anstöße
für Verbesserungen, informieren und beraten Sie bei
Sicherheitsproblemen.
Nicht nur große Projekte, wie z.B. Deutschlands größtes
Hafenbauprojekt JadeWeserPort in Wilhelmshaven,
nutzen die hohe Kompetenz unserer Bauingenieure
im Bereich Arbeitssicherheit. Auch bei kleineren individuellen Maßnahmen können wir mit der ganzen Erfahrung
als Sicherheitsfachkraft, Gesundheitsschutzkoordinator
gem. BGR 128 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen),
den Kenntnissen aus der Gebäudeschadstoffsanierung
und dem betrieblichen Arbeitsschutz bündeln.
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